Ist Ihr Kind krank bitten wir Sie, dies unverzüglich morgens vor Beginn des Unterrichts der Schule zu melden.
Die schriftliche Entschuldigung geben Sie Ihrem Kind mit, sobald es gesund ist und die Schule wieder besuchen kann. Gerne dürfen Sie hierfür die Vordrucke im hinteren Teil des Schultagebuches verwenden. Ab dem 6. Fehltag ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Bei auffallend häufigen Erkrankungen bzw. vielen Fehltagen behält sich die Schule vor, ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis zu verlangen.
Möchten Sie Ihr Kind für den Sport- oder Schwimmunterricht entschuldigen, melden Sie sich bitte per Mail beim Sportlehrer Ihres Kindes.
Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden, meldepflichtigen Erkrankung müssen Sie dies unverzüglich der Schule melden. Bevor Ihr Kind die Schule wieder besucht, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, dass Ihr Kind nicht mehr ansteckend ist. Für genauere Informationen klicken Sie auf den Button.
Nachdem Sie der Schule schriftlich bestätigt haben, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen korrekt durchgeführt haben, darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Für genauere Informationen klicken Sie auf den Button.
Eine Beurlaubung ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte stellen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrerin oder der Schulleitung. Näheres dazu finden Sie in §4 der Schulbesuchsverordnung.