Verhalten im Krankheitsfall

 
 

Ist Ihr Kind krank bitten wir Sie, dies unverzüglich morgens vor Schulbeginn der Schule zu melden. Bitte geben Sie an, wie lange Ihr Kind voraussichtlich fehlen wird.

Einen Mitschüler zu bitten, Ihr Kind bei der Lehrkraft zu entschuldigen, ist auf keinen Fall ausreichend.

Die schriftliche Entschuldigung geben Sie Ihrem Kind mit, sobald es gesund ist und die Schule wieder besuchen kann. Gerne dürfen Sie hierfür die Vordrucke im hinteren Teil des Schultagebuches verwenden.

Ab dem 10. Fehltag ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Besonderheiten:

  • Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden, meldepflichtigen Erkrankung müssen Sie dies unverzüglich der Schule melden. Bevor Ihr Kind die Schule wieder besucht, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, dass Ihr Kind nicht mehr ansteckend ist. Genaue Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html (Link des Robert Koch Instituts)
  • Kopflaus-Befall: Nachdem Sie der Schule schriftlich bestätigt haben, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen korrekt durchgeführt haben, darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Genaue Informationen finden Sie unter: https://www.gesundheitsamt-bw.de/Seiten/Results.aspx?k=kopfl%C3%A4use
  • Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Schultagen oder bei auffallend häufigen Erkrankungen behält sich die Schule vor, ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis zu verlangen.
  • Eine Beurlaubung ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte stellen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrerin. Näheres dazu finden Sie in §4 der Schulbesuchsverordnung.